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AUSTRIAN AQUANET Forum 20. November 2008, 13:44:01 *
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Autor Thema: Tierhalteverordnung  (Gelesen 664 mal)
kekule
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« am: 02. Januar 2005, 16:31:49 »

Hallo Leute

Die neue Tierhalteverordnung ist nun in Kraft.
Was ist eure Meinung dazu.
Anbei einige Links zum Gesetzblatt und den Anlagen.
Anlage 5 betrifft die Haltung von Zierfischen


Bundesgesetzblatt

Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5


mfg
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LameraRa
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« Antwort #1 am: 02. Januar 2005, 16:47:19 »

________________________________________
Die dauerhafte Aquarienhaltung von Koi (Cyprinus carpio), Goldfisch (Carassius auratus), Goldorfe (Leuciscus idus) und verwandten Arten ist verboten.
________________________________________

jetz kenne ich min. 3 Verbrecher!

Hoffentlich muß ich meine Bekannten nicht anzeigen oder mache ich mich strafbar wenn ich es nicht mach?
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Gruß Ralph!
______________________________
Nicht die Großen fressen die Kleinen, sondern die Schnellen die Langsamen!
kekule
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« Antwort #2 am: 02. Januar 2005, 16:58:46 »

Hallo Ralph

Ich habe zwar das ganze noch nicht gelesen, soweit mir aber bekannt ist besteht keine Anzeigepflicht Smiley

Aber das ganze ist tw sehr witzig.

mfg
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kekule
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« Antwort #3 am: 02. Januar 2005, 17:21:49 »

Hallo Leute

Überausinteressant ist auch die   Tierhaltungs-Gewerbeverordnung - TH-GewV sowie deren   Anlage

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jaguarin
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« Antwort #4 am: 02. Januar 2005, 17:32:57 »

Ich hab gar nicht alle meiner Pfleglinge entdeckt? Ist die Haltung von denen dann strafbar oder egal?

Nur gut, dass ich keinen "Diskusbuntbarsch" habe, sonst stünde ich jetzt vor einem schwerwiegenden Prob...

Diskusbuntbarsch
- Bermerkung: Paarweise halten
- Sozialverhalten: Gesellig (d.h.: "Neben anderen Fischen sind mindestens fünf Tiere dieser Art zu halten")

*kopfkratz*

                     
Aber zum Glück muss ich solche Verordnungen nicht machen, ich würde
ja nochviel mehr verkehrt machen...

Schöne Grüße
Jaguarin
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Es ist kein Weg so steil, dass Liebe mich nicht treu begleitet. (Francesco Petrarca)
- vierter - juli - meine kleine private Homepage
kekule
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« Antwort #5 am: 02. Januar 2005, 19:20:35 »

Hallo Gabi

Ich weiss auch nicht wie das ganze klappen soll.

Bin noch gespannt was da auf und zukommen wird Smiley

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kerstin
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« Antwort #6 am: 02. Januar 2005, 19:31:19 »

hab ich das grad richtig überflogen?

8quadratmeter für ein paar chinchillas  :puzz:
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kekule
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« Antwort #7 am: 02. Januar 2005, 19:37:14 »

Hallo Kerstin

Ich weiss zwar nicht wo das steht, aber prinzipiell ist es so das hier sehr grosszügig gearbeitet wurde.

Auf der Verbandsleitersitzung haben wir uns das angesehen und da haben wir gefunden , das 2 Anemonenfische mind. ein Becken von 300 Liter benötigen.

Ich weiss das Nemo im Fil das ganze Mehr hatte, aber das müssen wir ja zu Hasue nicht nachstellen Zwinkernd

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kerstin
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« Antwort #8 am: 02. Januar 2005, 19:46:51 »

da gehört sich auch eine großzügige bemessung

die maße für einen rattenkäfig werden z.b. für paarhaltung angegeben
bei der paarweisen haltung von ratten kommt es alle paar wochen zu 5-20 babys, da wird der platz bald etwas eng

glücklich bin ich bei weitem nicht mit der neuen verordnung, teilweise komm ich mir sehr verar**** vor

ich hab gestern mal eine mail ans magistrat eisenstadt geschrieben bei wem ich jetzt meine tierchen melden muß
mal schaun wen ich da dann belästigen kann  Zwinkernd
also meine chameleons tauchen in der verordnung schonmal nicht auf
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kekule
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« Antwort #9 am: 02. Januar 2005, 20:16:50 »

Hallo Kerstin

bin mir auch nicht sicher, ob du wirklich tiere besitz, die meldepflichtig wären ?

mfg
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