Die dauerhafte Aquarienhaltung von Koi (Cyprinus carpio), Goldfisch (Carassius auratus), Goldorfe (Leuciscus idus) und verwandten Arten ist verboten.
und dann gehts weiter in anhang 5:
carassius auratus (goldfisch) gh,ph,temp etc, - aquariengroesse 100cm!
nur fuer zuchtzwecke etc darf die groesse unterschritten werden.
bei tetraodon nigroviridis steht dabei "salzzusatz!", bei goldringelgrundel oder poecilia velifera nicht!
seit wann ist die botia macracantha "aggressiv!"??
ein grossteil der malawi-bb kann nur in haremshaltung gehalten werden?
na was jetzt, die nitrat-obergrenze ist 150mg/l oder 50mg/l, da koennen sie sich auch nicht entscheiden! was passiert mit den fischen bei nitrat oder phosphat ueber 50?? so ein unfug! fressen dann die algen die fische auf?
wasser muss regelmaessig gewechselt werden, ade an die altwasser-forscher!
monodactylus, ab 1000L, "1-2 Tiere"!!!!!
etc......
lg
niki
[Editiert am 5/1/2005 von nicolleen]